Allgemeine Geschäftsbedingungen für touristische Leistungen Yoga Retreats
1. Vertragsabschluss
1.1 Vertragspartner ist Power Place Pulheim (im Folgenden Power Place genannt)
1.2 Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung meldet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder digital vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch Power Place zustande. Power Place erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail oder per Post übersandten Buchungsbestätigung.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.4 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Reisebestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters, sowie aus der Leistungsbeschreibung der dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Produktbeschreibung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Leistungsbeschreibungen sind nicht maßgeblich.
2. Zahlung
2.1 Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt per Rechnung durch den Kunden auf ein von Power Place zu benennendes Bankkonto. Sowohl Auslands- als auch Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und je nach Reiseprodukt der Aushändigung des Sicherungsscheins wird in jedem Fall eine Anzahlung von mindestens 150,00 € des Reisepreises pro Person fällig und ist nicht erstattbar bei Stornierung. Die Anzahlung ist die jeweilige Stornierungsgebühr.
2.3 Die Restzahlung ist spätestens 42 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung ein, oder verweigert eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist Power Place berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die Rücktrittskosten (Stornogebühren) aus Ziffer 5 erhoben.
2.5 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung per Rechnung sichergestellt wird. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung bezahlt sein.
2.6 Bei Buchungen ab 10 Tage vor dem geplanten Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis/Rechungsbetrag und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge mit Zustandekommen des Reisevertrags sofort fällig.
2.7 Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch eine Bank wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Buchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
3. Reisedokumente
3.1 Die Reisedokumente gehen dem Anmelder der Reise für alle Reiseteilnehmer per E-Mail oder per Post zu bzw. liegen im Reisebüro zur Abholung bereit. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen bzw. abgeholt worden sein, hat sich dieser unverzüglich mit Power Place in Verbindung zu setzen.
4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Werden auf Wunsch des Anmelders oder eines anderen Teilnehmers der Reise nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist Power Place berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten grundsätzlich als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Umbuchungen müssen Power Place schriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Rechnungsnummer vor dem Reiseantritt während der Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 18.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefonnummer mitgeteilt werden.
4.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift mit einem Vertreter des Leistungsträgers gefertigt wurde.
4.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an Power Place durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.
4.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Power Place ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs zu verlangen. Power Place ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
5.1 Für alle touristischen Leistungen von Power Place gilt:
- Rücktritt bis 90 Tage vor Retreat Beginn: Keine Restzahlung erforderlich, keine Rückerstattung der Anzahlung
- Rücktritt 60 – 89 Tage vor Retreat Beginn: 50% Restzahlung wird fällig, keine Rückerstattung der Anzahlung
- Rücktritt 59 - 0 Tage vor Retreat Beginn: Volle Restzahlung wird fällig, keine Rückerstattung der Anzahlung
- 100% bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise
5.2 Bei Eintrittskarten für Veranstaltungen usw. ist die Rücknahme bzw. ein Umtausch grundsätzlich nicht möglich.
5.3 Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über Power Place an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.4 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Beachten Sie bitte hierzu abweichende Angaben auf Ihrer Bestätigung oder Rechnung.
5.5 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Power Place kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der Power Place durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.5 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Power Place berechtigt, die Reise bis zu 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall erstattet.
6.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Power Place deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist Power Place berechtigt, diese Reise bis zu 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Power Place die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.
6.3 Power Place ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann Power Place ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird Power Place die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat Power Place einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung der Power Place für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit Power Place für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet Power Place im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
9. Gewährleistung/Schadenersatz
9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Power Place eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von Power Place verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
9.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.
9.3 Die Leistungsträger und ggf. die Reiseleitung von Power Place ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Mitwirkungspflicht
10.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
10.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der Power Place unverzüglich anzeigen.
11. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Power Place geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Power Place geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Der Reisende und Power Place vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
12.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Power Place zur Anfechtung des Reisevertrages.
12.4 Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Power Place.
12.5 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Power Place ist unwirksam.
12.6 Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber:
Christian Stiller
Power Place Pulheim
Daimlerstrasse 2
50259 Pulheim
geltend zu machen.
12.7 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz Power Place Pulheim.
12.8 Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
12.9 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
12.10 Diese Bedingungen entsprechen dem Stand August 2024 und gelten für alle gebuchten Power Place Reiseprodukte mit Buchungsdatum August 2024.
Reiseveranstalter:
Christian Stiller
Power Pulheim
Daimlerstrasse 2
Telefon: +49-176/30499652
E-Mail: [email protected]
Vertreten durch: Christian Stiller